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Grundsatzdiskussion UNSER VEREIN II

Jun 24, 2022 - 9:12 AM hours
Grundsatzdiskussion UNSER VEREIN II |#91
Jul 17, 2023 - 4:22 PM hours
Weiß jemand wie es sich jetzt nach der Satzungsänderung bezüglich des Geschäftsjahres mit der nächsten MV gestaltet?

Kurz nach der diesjährigen MV ist ja am 30.06.2023 das Geschäftsjahr zu Ende gegangen. Muss der Verein also bis zum 31.12.2023 noch eine MV veranstalten oder kann man dieses halbe Jahr (als Übergangsjahr) unter den Teppich fallen lassen (was ich nicht glaube)?

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#freefrontside
Grundsatzdiskussion UNSER VEREIN II |#92
Jul 17, 2023 - 5:19 PM hours
Zitat von Nedlog

Weiß jemand wie es sich jetzt nach der Satzungsänderung bezüglich des Geschäftsjahres mit der nächsten MV gestaltet?

Kurz nach der diesjährigen MV ist ja am 30.06.2023 das Geschäftsjahr zu Ende gegangen. Muss der Verein also bis zum 31.12.2023 noch eine MV veranstalten oder kann man dieses halbe Jahr (als Übergangsjahr) unter den Teppich fallen lassen (was ich nicht glaube)?


Das Geschäftsjahr wäre dann rechtlich gesehen ein Rumpfjahr. Dafür gelten die selben Bestimmungen wie sonst auch, mit der Ausnahme das dieses Rumpfgeschäftsjahr eben zeitlich kürzer als 356 Tage ist.

Also ja es wird für das halbe Jahr eine extra reguläre Mitgliederversammlung geben.
Ich weis jedoch nicht ob diese unbedingt noch dieses Jahr stattfinden muss.

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Immer vorwärts Energie !

This contribution was last edited by energie-atze on Jul 17, 2023 at 5:22 PM hours
Grundsatzdiskussion UNSER VEREIN II |#93
Jul 18, 2023 - 8:05 AM hours
Zitat von energie-atze
Zitat von Nedlog

Weiß jemand wie es sich jetzt nach der Satzungsänderung bezüglich des Geschäftsjahres mit der nächsten MV gestaltet?

Kurz nach der diesjährigen MV ist ja am 30.06.2023 das Geschäftsjahr zu Ende gegangen. Muss der Verein also bis zum 31.12.2023 noch eine MV veranstalten oder kann man dieses halbe Jahr (als Übergangsjahr) unter den Teppich fallen lassen (was ich nicht glaube)?


Das Geschäftsjahr wäre dann rechtlich gesehen ein Rumpfjahr. Dafür gelten die selben Bestimmungen wie sonst auch, mit der Ausnahme das dieses Rumpfgeschäftsjahr eben zeitlich kürzer als 356 Tage ist.

Also ja es wird für das halbe Jahr eine extra reguläre Mitgliederversammlung geben.
Ich weis jedoch nicht ob diese unbedingt noch dieses Jahr stattfinden muss.


Danke für die Antwort.
Wenn eine MV stattfinden muss, dann auch bis zum 31.12.2023, da das so in unserer Satzung geregelt ist.

Siehe Paragraph 12, Absatz 1: "Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres statt und ist an einem pflichtspielfreien Freitag oder Samstag durchzuführen"


Ich glaube, nur während der Corona-Phase hatte man sich mal nicht an diese Frist gehalten.

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#freefrontside
Grundsatzdiskussion UNSER VEREIN II |#94
Jul 18, 2023 - 9:30 AM hours
Die Frage ist ja, wann das Rumpfjahr sein soll.
Soll das schon das 1 hj 2023 sein oder wird dieses Jahr noch durchgezogen und das 1 hj 2024 wird das Rumpfgeschäftsjahr. So genau hat das noch gar keiner gesagt meines Wissens nach

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Immer vorwärts Energie !
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